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Antrag auf Erteilung eines Jagdscheines

Um fortzufahren wählen Sie bitte eine der folgenden Möglichkeiten:

Nach drücken dieser Schaltfläche haben Sie die Möglichkeit, sich über Ihr Bürgerkonto anzumelden bzw. sich dort zunächst zu registrieren. Das von Ihnen gewählte Formular, wird sodann mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten automatisch befüllt.

Nach drücken dieser Schaltfläche kommen Sie direkt zur manuellen Eingabe auf das von Ihnen gewählte Formular.

Hinweis auf zwingend benötigte Unterlagen

Für den Antrag auf Erteilung eines Jagdscheines werden folgende Unterlagen benötigt und müssen auf der letzten Seite hochgeladen werden:

  • Prüfungszeugnis (nur wenn noch kein Jagdschein beim Landratsamt Kulmbach gelöst worden ist)
  • Aktuelles Lichtbild neueren Datums (nur bei Neuausstellung)

Prüfungszeugnis und Lichtbild müssen zusätzlich im Original vorgelegt werden. Bei Verlängerung des Jagdscheines muss dieser ebenfalls im Original vorgelegt werden. Der Antrag muss vom Antragsteller ausgedruckt und unterschrieben eingereicht werden.

  • Bestätigung über eine ausreichende Jagdhaftpflichtversicherung (Gültigkeitszeitraum beachten, eine Beitragsrechnung genügt nicht)

Pro Uploadfeld kann maximal ein Dokument hochgeladen werden. Mögliche Formate: PDF oder JPG


Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:

Landratsamt Kulmbach
Konrad-Adenauer-Straße 5
95326 Kulmbach
Telefon: +49 (0)9221 707 0
Fax: +49 (0)9221 707 240
E-Mail: jagdwesen@landkreis-kulmbach.de

Antrag auf Erteilung eines Jagdscheines

Antragsteller

Nur bei Abweichung vom Nachnamen

Gemeinde, Landkreis, Land

Antrag auf Erteilung eines Jagdscheines

Art des Antrags

Antrag auf Erteilung eines Jagdscheines

Erklärung über Gesamtjagdfläche, die dem Antragsteller nach § 11 Abs. 3 BJG, Art. 15, 15 und 17 BayJG n.F. zusteht

Sofern Sie eine unentgeltliche Jagderlaubnis besitzen, kreuzen Sie bitte "Ich bin in keinem Jagdbezirk befugt" an.

Aufgliederung der Fläche: Rechtsgrundlage der Jagdbefugnis (Eigentum, Pächter, Unterpacht, entgeltliche Jagderlaubnis*) Anrechnungszeitraum

Eine unentgeltliche Jagderlaubnis oder Erlaubnis zu Einzelabschüssen ist nicht zu berücksichtigten. Eine entgeltliche Jagderlaubnis ist auch dann zu berücksichtigten, wenn sie inhaltlich beschränkt ist (z.B. nur Niederwild oder eine bestimmte Wildart)

Antrag auf Erteilung eines Jagdscheines

Anlagen

Nur wenn noch kein Jagdschein beim Landratsamt Kulmbach gelöst worden ist.

nur bei Neuausstellung

all fields marked with a (*) are required and must be filled out.
  • Konrad-Adenauer-Str. 5 - 95326 Kulmbach
  • Tel: (0 92 21) 7 07 - 0
  • Mail: poststelle@landkreis-kulmbach.de
  • Datenschutz - Impressum