Antrag auf Ausnahmegenehmigung

zur Bewilligung von Parkerleichterungen

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Nach drücken dieser Schaltfläche haben Sie die Möglichkeit, sich über Ihr Bürgerkonto anzumelden bzw. sich dort zunächst zu registrieren. Das von Ihnen gewählte Formular, wird sodann mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten automatisch befüllt.

Nach drücken dieser Schaltfläche kommen Sie direkt zur manuellen Eingabe auf das von Ihnen gewählte Formular.

Hinweis auf zwingend benötigte Unterlagen

Für den Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zur Bewilligung von Parkerleichterungen werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Handwerkskarte
  • Nachweis über die Anzeige bei der Handwerkskammer
  • Sonstige Nachweise

Die Dokumente können im Format PDF oder JPG hochgeladen werden.

Max. Größe 5 MB pro Datei.


Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:

Landratsamt Kulmbach

Verkehrswesen
Konrad-Adenauer-Straße 5
95326 Kulmbach
Telefon: +49 (0)9221 707 0
Fax: +49 (0)9221 707 240
E-Mail: verkehrswesen@landkreis-kulmbach.de

Antrag auf Ausnahmegenehmigung

zur Bewilligung von Parkerleichterungen

Antragsteller
Antrag
Kraftfahrzeug(e)
Handwerker

Das (die) Kraftfahrzeug(e) wird (werden) als Handwerkszeug(e) eingesetzt.

Handelsvertreter

Das (die) Kraftfahrzeug(e) wird (werden) als Handelsvertreterfahrzeug(e) eingesetzt. Die Handelsvertretung ist eingetragen/angezeigt als

Soziale Dienste

Das (die) Kraftfahrzeug(e) wird (werden) im sozialen Dienst zur fortlaufenden Betreuung einer größeren Zahl hilfs- und pfelegebedürftiger Menschen eingesetzt. Der soziale Dienst ist eingetragen/angezeigt als

Das (die) Kraftfahrzeug(e) ist (sind) für die Ausübung der Tätigkeit nahe am Einsatzort unbedingt erforderlich, weil

Nachweise