Antrag auf Erteilung einer beschränkten wasserrechtlichen Erlaubnis

gemäß Art. 15 BayWG i.V.m. Art. 70 BayWG für sonstige Wasserentnahmen (z. B. Bewässerung, Brauchwasserversorgung)

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Hinweis auf zwingend benötigte Unterlagen

Für Antrag auf Erteilung einer beschränkten wasserrechlichen Erlaubnis gemäß Art. 15 BayWG i.V.m. Art. 70 BayWG für sonstige Wasserentnahmen (z. B. Bewässerung, Brauchwasserversorgung) werden folgende Unterlagen benötigt und müssen am Ende des Formulars hochgeladen werden:

  • Lageplan M 1 : 1.000 bis 1 : 5.000 mit Darstellung der Entnahme- und Sickerschächte, Rohrleitungen und Einleitungsstellen in oberirdische Gewässer sowie ggf. des Absenktrichters
  • Baugrundgutachten (falls vorhanden)

Die Dokumente können im Format PDF oder JPG hochgeladen werden.

Max. Größe 5 MB pro Datei.


Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:

Landratsamt Kulmbach
Konrad-Adenauer-Straße 5
95326 Kulmbach
Telefon: +49 (0)9221 707 0
Fax: +49 (0)9221 707 240
E-Mail: naturschutz@landkreis-kulmbach.de

Antrag auf Erteilung einer beschränkten wasserrechtlichen Erlaubnis

gemäß Art. 15 BayWG i.V.m. Art. 70 BayWG für sonstige Wasserentnahmen (z. B. Bewässerung, Brauchwasserversorgung)

Antragsteller
Antragsart
Allgemeine Angaben

Angabe in Tagen, Wochen oder Monaten

Beschreibung des Entnahmebrunnens

Schacht- oder Rohrbrunnen

Technische Angaben
Art und Anzahl der eingesetzten Wasserpumpen

Unterwasser-/Kreisel-/Kolbenpumpe

Beschreibung der Anlagen zur Wiedereinleitung in das Grundwasser

Sickermulde, Sickerschacht, Schluckbrunnen und dgl.

Angaben zur Einleitung des Grundwassers

nur wenn Versickerung nicht möglich ist

Sicherheit

z.B. Absetzbecken mit Tauchwand und dgl.

Angaben nur, wenn sich die Grundwasserabsenkung hydrologisch auf benachbarte Grundstücke, Gebäude und Anlagen auswirken kann

Anlagen
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  • Tel: (0 92 21) 7 07 - 0
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