Antrag auf Erteilung einer beschränkten wasserrechtlichen Erlaubnis

für das Einleiten des in einer Kleinkläranlage behandelten häuslichen Abwassers in ein Gewässer

Hinweis auf zwingend benötigte Unterlagen:

Für den Antrag auf Erteilung einer beschränkten wasserrechtlichen Erlaubnis werden folgende Anlagen benötigt, die am Ende des Antrags hochgeladen werden müssen:

  • Übersichtsplan Maßstab 1:25.000 bzw. 1:5.000
  • Lageplan Maßstab 1:1.000 (Standort der Kleinkläranlage und die Einleitungsstelle sind einzuzeichnen.)
  • Antrag nach Art. 70 BayWG: Gutachten eines Privaten Sachverständigen in der Wasserwirtschaft (PSW)
  • Bei Versickerung des gereinigten Abwassers ist der Nachweis über die Sickerfähigkeit (Sickertest) des Untergrundes beizulegen.
  • Bei Anlagen ohne allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (z.B. Pflanzenbeet, Abwasserteich, etc.) ist eine Detailplanung beizulegen.

Die Dokumente können im Format PDF oder JPG hochgeladen werden.

Max. Größe 5 MB pro Datei.

Um fortzufahren, wählen Sie bitte eine der folgenden Möglichkeiten:

Bei Betätigung dieser Schaltfläche haben Sie die Möglichkeit, sich über Ihr Bürgerkonto anzumelden bzw. sich dort zunächst zu registrieren. Das von Ihnen gewählte Formular, wird sodann mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten automatisch befüllt.


Bei Betätigung dieser Schaltfläche kommen Sie direkt zur manuellen Eingabe auf das von Ihnen gewählte Formular.


Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:

Landratsamt Kulmbach
Konrad-Adenauer-Straße 5
95326 Kulmbach
Telefon: +49 (0)9221 707 0
Fax: +49 (0)9221 707 240
E-Mail: naturschutz@landkreis-kulmbach.de

Organisationsbezogene Daten
Ihre persönlichen Daten
Art des Antrags
Anwesen/Baugrundstück
Grundstück
Weitere Angaben
Angaben zur Kleinkläranlage

Das im vorher genannten Anwesen anfallende Schmutzwasser soll in einer Kleinkläranlage nach dem Stand der Technik gereinigt werden für:

bestehend aus

Gewässer
Einleitungsstelle auf Grundstück
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