Seit dem 01.01.2023 ist der Kreisjugendring Kulmbach im Sinne des § 2b UStG unternehmerisch tätig und somit umsatzsteuerpflichtig.
Um beurteilen zu können, ob die Umsatzsteuer für Sie zutrifft oder die Leistung weiterhin nach § 4 Nr. 25 UStG i.V.m. § 2 Abs. 2 SGB VIII steuerfrei bleibt, ist es erforderlich, die nachfolgenden Fragen zu beantworten.
Verein, Verband, Firma, Kommune
Postanschrift des Vereins, Verbands, der Firma, der Kommune
tagsüber erreichbar
Die Ausleihe ist steuerfrei
Die Ausleihe ist steuerpflichtig
Im Anschluss ist eine Prüfung durch die Geschäftsstelle des Kreisjugendring Kulmbach notwendig.
Ausleihe ohne Zustimmung der Datenübermittlung nicht möglich