Selbstauskunft zur Umsatzsteuer

für das Verleihangebot des Kreisjugendring Kulmbach

Seit dem 01.01.2023 ist der Kreisjugendring Kulmbach im Sinne des § 2b UStG unternehmerisch tätig und somit umsatzsteuerpflichtig.

Um beurteilen zu können, ob die Umsatzsteuer für Sie zutrifft oder die Leistung weiterhin nach § 4 Nr. 25 UStG i.V.m. § 2 Abs. 2 SGB VIII steuerfrei bleibt, ist es erforderlich, die nachfolgenden Fragen zu beantworten.

Angaben zum Verantwortlichen
Weitere Angaben zum Entleiher

Die Ausleihe ist steuerfrei

Die Ausleihe ist steuerpflichtig

Die Ausleihe ist steuerpflichtig

Die Ausleihe ist steuerfrei

Die Ausleihe ist steuerpflichtig

Die Ausleihe ist steuerfrei

Die Ausleihe ist steuerpflichtig

Die Ausleihe ist steuerfrei

Die Ausleihe ist steuerpflichtig

Ausleihe ohne Zustimmung der Datenübermittlung nicht möglich