Selbstauskunft zur Umsatzsteuer

für einen Einsatz des Landkreis-Spielmobils

Seit dem 01.01.2023 ist der Kreisjugendring Kulmbach im Sinne des § 2b UStG unternehmerisch tätig und somit umsatzsteuerpflichtig.

Um beurteilen zu können, ob die Umsatzsteuer für Sie zutrifft oder die Leistung weiterhin nach § 4 Nr. 25 UStG i.V.m. § 2 Abs. 2 SGB VIII steuerfrei bleibt, ist es erforderlich, die nachfolgenden Fragen zu beantworten.

Angaben zum Verantwortlichen
Weitere Angaben zum Entleiher

Die Ausleihe ist steuerfrei

Die Ausleihe ist steuerpflichtig

Die Ausleihe ist steuerpflichtig

Die Ausleihe ist steuerfrei

Die Ausleihe ist steuerpflichtig

Die Ausleihe ist steuerfrei

Die Ausleihe ist steuerpflichtig

Die Ausleihe ist steuerfrei

Die Ausleihe ist steuerpflichtig

Spielmobileinsatz ohne Zustimmung der Datenübermittlung nicht möglich

Weitere Angaben zum Einsatz
Schlechtwetterstandort

Bitte beachten Sie

Sollte dieser Fall eintreffen, müssen Sie am Tag vor dem Einsatz bei uns absagen unter 01 51 / 53 57 11 11!

Zusätzliche Betreuer für die Hüpfburg

Bitte beachten Sie dabei

  • Für die Betreuung der Hüpfburg muss kostenpflichtig ein zusätzlicher Betreuer gebucht werden.
  • Dieser wird die Hüpfburg ausschließlich während der Einsatzzeit des Landkreis-Spielmobil beaufsichtigen.

Der Transport, sowie der Auf- und Abbau der Hüpfburg muss vom Veranstalter übernommen werden.