Es können aus jeder Ortschaft des Landkreises Kulmbach entsprechend der Einwohnerzahl ein bzw. zwei, drei Anwesen gemeldet werden. (Bitte je Ortsteil einen separaten Anmeldebogen verwenden.)
Ortsteile bis
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400 Einwohner
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melden max. 1 Anwesen
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Ortsteile von
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401 – 1.000 Einwohner
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melden max. 2 Anwesen
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Ortsteile ab
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1.000 Einwohner
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melden max. 3 Anwesen
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Die auswertende Entscheidung über die jeweiligen Einzelanwesen bleibt den Verantwortlichen für die Ortsverschönerung - unter Beachtung der Richtlinien - selbst überlassen.
Die Voraussetzung für die Meldung eines Einzelanwesens besteht darin, dass eine naturnahe Gestaltung und Erhaltung das Anwesen prägt.
Die einzelnen Merkmale sollen natürliche und dauerhafte Lebensräume sein, wie zum Beispiel der Lebensraum großkroniges Laubgehölz, oder der Lebensraum Naturhecke, oder der Lebensraum Gartenteich, oder der Lebensraum Trockenmauer, oder der Lebensraum Fassadengrün, oder der Lebensraum Obst- und Blumenwiese oder ein Bauerngarten.
Bei der Auswahl von geeigneten Einzelhäusern innerhalb einer Ortschaft ist darauf zu achten, dass eine Zeit von mindestens 8 Jahren zwischen der letzten und der nächsten Anmeldung liegt.