Bewertungsrichtlinien zur Vergabe von Einzelhauspreisen

Es können aus jeder Ortschaft des Landkreises Kulmbach entsprechend der Einwohnerzahl ein bzw. zwei, drei Anwesen gemeldet werden. (Bitte je Ortsteil einen separaten Anmeldebogen verwenden.)

 

Ortsteile bis

400 Einwohner

melden max. 1 Anwesen

Ortsteile von

401 – 1.000 Einwohner

melden max. 2 Anwesen

Ortsteile ab

1.000 Einwohner

melden max. 3 Anwesen

 

 

 

 

 

Die auswertende Entscheidung über die jeweiligen Einzelanwesen bleibt den Verantwortlichen für die Ortsverschönerung - unter Beachtung der Richtlinien - selbst überlassen.
 

Die Voraussetzung für die Meldung eines Einzelanwesens besteht darin, dass eine naturnahe Gestaltung und Erhaltung das Anwesen prägt.

 

Die einzelnen Merkmale sollen natürliche und dauerhafte Lebensräume sein, wie zum Beispiel der Lebensraum großkroniges Laubgehölz, oder der Lebensraum Naturhecke, oder der Lebensraum Gartenteich, oder der Lebensraum Trockenmauer, oder der Lebensraum Fassadengrün, oder der Lebensraum Obst- und Blumenwiese oder ein Bauerngarten.
 

Bei der Auswahl von geeigneten Einzelhäusern innerhalb einer Ortschaft ist darauf zu achten, dass eine Zeit von mindestens 8 Jahren zwischen der letzten und der nächsten Anmeldung liegt.

Meldeschluss: 30.09.2025

Anmeldebogen zur Einzelhausprämierung 2025

Angaben zum 1. Anwesen
Angaben zum 2. Anwesen
Angaben zum 3. Anwesen
Angaben zum Absender
all fields marked with a (*) are required and must be filled out.
  • Konrad-Adenauer-Str. 5 - 95326 Kulmbach
  • Tel: (0 92 21) 7 07 - 0
  • Mail: poststelle@landkreis-kulmbach.de
  • Datenschutz - Impressum