Bei Vereinen ist zum Nachweis der Gemeinnützigkeit die Vorlage eines Freistellungsbescheides des Finanzamtes erforderlich.
DIeser Freistellungsbescheid muss weiter unten hochgeladen werden.
Die wöchentliche Arbeitszeit sollte grundsätzlich nicht mehr als 20 Stunden betragen. Im Einzelfall sind jedoch Abweichungen möglich.