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Nach drücken dieser Schaltfläche haben Sie die Möglichkeit, sich über Ihr Bürgerkonto anzumelden bzw. sich dort zunächst zu registrieren. Das von Ihnen gewählte Formular, wird sodann mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten automatisch befüllt.
Nach drücken dieser Schaltfläche kommen Sie direkt zur manuellen Eingabe auf das von Ihnen gewählte Formular.
Um eine zeitgerechte Genehmigung erteilen zu können, bedarf es einer rechtzeitigen Vorlage des Antrages (mindestens 10 Arbeitstage).
Dauergenehmigungen sollten ca. 4 Wochen vor Ablauf zur Verlängerung bzw. bei Ersterteilung beantragt werden.
Für den Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung vom Sonntagsfahrverbot und Ferienfahrverbot für LKW werden folgende Unterlagen benötigt und müssen auf der letzten Seite hochgeladen werden:
Bei Dauergenehmigung zusätzlich:
Pro Uploadfeld kann maximal ein Dokument hochgeladen werden.
Landratsamt Kulmbach Konrad-Adenauer-Straße 5 95326 Kulmbach Telefon: +49 (0)9221 707 0 Fax: +49 (0)9221 707 240 E-Mail: verkehrswesen@landkreis-kulmbach.de
Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung*
Firma
Anrede*
Titel
Vorname*
Nachname*
Adresse*
PLZ*
Ort*
E-Mail*
PostkorbID
TrustLevel
Ich / Wir beantragen zur Durchführung von dringend notwendigen Transporten an Sonn- und Feiertagen / in der Hauptreisezeit eine Ausnahmegenehmigung als*
am*
Dauergenehmigung von*
Dauergenehmigung bis*
Typ*
Amtl. Kennzeichen*
zul. Gesamtgewicht*
Amtl. Kennzeichen
zul. Gesamtgewicht
Anzahl der Anhänger / Auflieger
Art des Gutes*
Gewicht
von*
nach*
über
Die Leerfahrt beginnt in*
und Leerfahrt zum Standort zurück
Ausführliche Begründung des Antrages*
Wurde bereits bei einer anderen Behörde um eine Ausnahmegenehmigung nachgesucht?*
Behörde, Nummer des Bescheids*
Kraftfahrzeugschein*
Anhängerschein
für ausländisches Kfz: amtliche Bescheinigung, wenn in deren Zulassungspapieren, zul. Gesamtgewicht und Motorleistung nicht eingetragen sind
Bescheinigung der für den Versandort zuständigen Güterabfertigung der Deutschen Bundesbahn über die Unmöglichkeit der fristgerechten Schienenbeförderung
Sonstige
Nachweis der Dringlichkeit (z.B. Bescheinigung der Industrie- und Handelskammer)*
Die nachstehenden Hinweise für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen vom Sonntagsfahrverbot (§ 30 Abs. 3 StVO) sind zu berücksichtigen:
Bei der Prüfung der Anträge ist ein strenger Maßstab anzulegen. Ausnahmen sind auf dringende Fälle zu beschränken.
Es können z.B. folgende Gründe maßgebend sein:
Ausnahmen können auch für Lastkraftwagen bis zu 2,8 t zulässigem Gesamtgewicht mit Anhänger erteilt werden.
Wirtschaftliche oder wettbewerbliche Gesichtspunkte rechtfertigen keine Ausnahme von den Vorschriften des § 30 Abs. 3 StVO. Der Antragsteller hat entsprechende Unterlagen beizubringen. Der Beförderungsweg ist vorzuschreiben, soweit das aus verkehrlichen Gründen geboten ist.
Ausnahmegenehmigungen dürfen nur für Kraftfahrzeuge erteilt werden, die eine Mindestmotorleistung von 4,4 kW (6 PS) je Tonne des zulässigen Gesamtgewichtes des Kraftfahrzeuges und der jeweiligen Anhängelast erreichen.
Ausnahmegenehmigungen für den grenzüberschreitenden Verkehr dürfen nur erteilt werden, wenn feststeht, dass die deutschen und ausländischen Grenzzollstellen zu dem Zeitpunkt der voraussichtlichen Ankunft an der Grenze zur Abfertigungvon LKW-Ladungen besetzt sind.
Behandlungsvermerke
Bitte hier Gründe eintragen: